Aktuelles

  • Ausgrabung von großem Teich mit Bagger

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Teichsanierung

Der große Fischteich in den Barmer Anlagen in Wuppertal musste komplett abgesaugt werden. Die Fische wurde umgesiedelt und im kommenden Jahr soll mithilfe von Spenden ein neuer Ententeich angelegt werden. 

Wir waren über mehrere Tage mit unserem Team vor Ort – es war schon sehr, sehr schlammig.


In unserem Facebook-Film können Sie sich selbst überzeugen

Achtung Kanalhaie

In letzter Zeit tauchen immer mehr sog. Rohrsanierer auf, die vor allem ältere Menschen mit Täuschung, Druck und Behauptungen zu einem Auftrag drängen.

Sie rufen die Hauseigentümer an oder stehen unaufgefordert an der Haustür. Dabei stellen Sie die aktuelle Gesetzeslage falsch dar und behaupten, alle Hauseigentümer müssten eine Zustands- und Funktionsprüfung machen, weil das Haus angeblich im Wasserschutzgebiet liege.


Hier geht es zur ausführlichen Information ...

  • Illustration von Haiflosse im Meer

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Dichtheitsprüfung Stadt Erkrath

Die Stadt Erkrath informiert zum Thema Dichtheitsprüfung. 

Lesen Sie hier mehr dazu ...

  • Reinigung von Ölverschmutzung

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Notdienst Einsatz Ölunfall

Unfälle passieren zu allen Tages- und Nachtzeiten. Unser Notfall-Team ist rund um die Uhr für Sie im Einsatz.

Schulung Arbeitssicherheit

Unser Team nimmt regelmäßig an Schulungen teil. In unserem Beispiel ging es um das wichtige Thema Arbeitssicherheit. 

  • Inspizierung von Kanalsystem

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  • Entsorgung von Medikamenten in die Toilette

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Im Wasserkreislauf wird Abwasser wieder zu Trinkwasser – das sollte uns immer bewusst sein!

Küchenabfälle, Feuchttücher, Arzneien, Lacke – all dies landet in Deutschland im WC. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie umweltbelastend eine falsche Entsorgung sein kann:


https://www.umweltbundesamt.de

Die Dichtheitsprüfung bleibt ein wichtiges Thema

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden:


https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit...

  • Mercedes-Transporter mit Aufschrift Dichtheitsprüfung

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  • große Rohre

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Tipps der Stadt Düsseldorf

Hilfreiche Informationen der Stadt Düsseldorf zum Thema Abwasserleitungen:

https://www.duesseldorf.de/kanal/kunden/dichtheit....

Wichtige Hinweise zur elektronischen Nachweisführung


Die Nachweisverordnung sieht für gefährliche Abfälle ab dem 1.4.2010 für die Dokumentation des Entsorgungsvorganges die elektronische Nachweisführung anstelle der Papierversion zwingend für Begleitscheine und Entsorgungsnachweise vor.


Damit Sie Ihren Betrieb besser auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, möchten wir Sie gerne über die anstehenden Veränderungen informieren.


Grundsätzlich werden die Abläufe für die Erstellung und Prüfung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen nicht geändert, nur die Übertragung der Informationen erfolgt zukünftig elektronisch und die Unterschriften werden durch qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) ersetzt.

Kurz gefasst sollten Sie wie folgt vorgehen:

Prüfung, ob im Unternehmen Entsorgungen über Begleitschein (Muster siehe Anlage) durchgeführt werden. Falls nein, besteht keine Pflicht zur elektronischen Nachweisführung.

Ermittlung der pro Jahr eingesetzten Begleitscheine für alle anfallenden gefährlichen Abfälle.

Entscheidung für Länder-eANV oder Providerlösung und schnellstmögliche Anmeldung.

Kauf von Signaturkarten und Kartenlesegerät (zwingend notwendig erst ab 1.2.2011).

Näheres entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt und unserem Fallbeispiel:

Informationsblatt zur elektronischen Nachweisführung

Fallbeispiel zur Entsorgung ab. 01. 04. 2010


Für diejenigen, die an der elektronischen Nachweisführung teilnehmen müssen, bitten wir noch Folgendes zu beachten:

Für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, eine Kommunikation zwischen den Systemen ist über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) grundsätzlich gewährleistet.

Eine Bindung an einen Entsorger, um den Ablauf vermeintlich zu vereinfachen, ist nicht notwendig.

Die Poschen & Giebel GmbH wird das Ausfüllen der Begleitscheine und Entsorgungsnachweise weiterhin für Sie übernehmen. Sie brauchen diese dann lediglich zu unterzeichnen.


ACHTUNG:

Teilnehmer am elektronischen Nachweisverfahren müssen bis zum 1.4.2010 bei der Zentralen Koordinierungsstelle (direkt oder über einen Provider) angemeldet sein.

Für weitere Erläuterungen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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